Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 19. März 2019 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Fortbestand des zwischen ihnen begründeten Arbeitsverhältnisses über den 31. Juli 2017 hinaus.
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