Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. November 2016 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Kläger, ihnen für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin C W in O beizuordnen, wird abgelehnt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Streitig ist die Bewilligung von Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) in dem Zeitraum von August bis November 2010.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|