BSG - Urteil vom 05.07.2017
B 14 AS 29/16 R
Normen:
SGB II § 28 Abs. 4;
Fundstellen:
NZS 2018, 72
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 22.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 160/13
SG Schleswig, vom 22.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 1049/11

SGB-II-LeistungenÜbernahme von Schülerbeförderungskosten für den Besuch einer WaldorfschuleSinn und Zweck der Leistungen für SchülerbeförderungNächstgelegene Schule des gewählten BildungsgangsBundeseinheitliche Maßstäbe

BSG, Urteil vom 05.07.2017 - Aktenzeichen B 14 AS 29/16 R

DRsp Nr. 2017/17459

SGB-II -Leistungen Übernahme von Schülerbeförderungskosten für den Besuch einer Waldorfschule Sinn und Zweck der Leistungen für Schülerbeförderung Nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs Bundeseinheitliche Maßstäbe

Eine private Ersatzschule weist jedenfalls dann einen eigenständigen Bildungsgang im Sinn des Bildungs- und Teilhabepakets des SGB II auf, wenn der Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses für ihre Schüler landesrechtlich besonderen Anforderungen unterliegt.

1. Ob sich der Bildungsgang der besuchten Schule i.S. von § 28 Abs. 4 SGB II unterscheidet von dem näher gelegener Schulen, bestimmt sich nach der Rechtsprechung des für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende ebenfalls zuständigen 4. Senats des BSG nach dem inhaltlichen Profil der zu vergleichenden Schulen.