Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Februar 2017 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Prozessbevollmächtigten beizuordnen, wird abgelehnt.
I
Im Streit ist die Übernahme bzw Erstattung von Umzugskosten in Höhe von 902,95 Euro.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|