Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 4. Mai 2017 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die auf aus dem Kaufvertrag abzuleitende Ansprüche wegen der für die Wohnung bestehenden Mietpreisbindung gestützte Klage abgewiesen und die Berufung des Klägers insoweit zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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