LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.06.2020
1 Sa 470/19
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 13.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 726/19

Soziale Rechtfertigung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Delivery and Logistik Managers bei einem Zulieferer der US-Militärstützpunkte

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2020 - Aktenzeichen 1 Sa 470/19

DRsp Nr. 2020/13652

Soziale Rechtfertigung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Delivery and Logistik Managers bei einem Zulieferer der US-Militärstützpunkte

Die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Delivery and Logistik Managers eines Zulieferers der US-Militärstützpunkte ist sozial gerechtfertigt i.S. von § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG, wenn zum Kündigungszeitpunkt die Stilllegung des Betriebes beabsichtigt war und später auch tatsächlich vollzogen worden ist.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13.11.2019, Az. 2 Ca 726/19, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch die auf betriebsbedingte Gründe gestützte Kündigung der Beklagten vom 18. Juni 2019 zum 31. Dezember 2019 aufgelöst worden ist.