Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13.11.2019, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch die auf betriebsbedingte Gründe gestützte Kündigung der Beklagten vom 18. Juni 2019 zum 31. Dezember 2019 aufgelöst worden ist.
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