EG Art. 12 Art. 39 Art. 42, ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung(EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten sowie durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 (ABl. L 209, S. 1) geänderten Fassung Art. 45 Art. 48 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
Juzgado de lo Social Nr. 3 Orense (Spanien) - Beschluss vom 30.03.2002,
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Alter - Arbeitslosigkeit - Mindestversicherungszeiten - Versicherungszeiten, die bei der Berechnung des Betrages der Leistungen, jedoch nicht für die Eröffnung eines Anspruchs auf diese Leistungen berücksichtigt werden - Zeiten der Arbeitslosigkeit - Zusammenrechnung
EuGH, Urteil vom 20.01.2005 - Aktenzeichen Rs C-225/02
DRsp Nr. 2005/10317
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Alter - Arbeitslosigkeit - Mindestversicherungszeiten - Versicherungszeiten, die bei der Berechnung des Betrages der Leistungen, jedoch nicht für die Eröffnung eines Anspruchs auf diese Leistungen berücksichtigt werden - Zeiten der Arbeitslosigkeit - Zusammenrechnung
[Rosa García Blanco gegen Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS), Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS)]Das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-225/02 braucht nicht beantwortet zu werden.
Normenkette:
EG Art. 12 Art. 39 Art. 42, ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung(EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten sowie durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 (ABl. L 209, S. 1) geänderten Fassung Art. 45 Art. 48 Abs. 1 ;
Gründe:
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