EuGH - Urteil vom 17.10.1995
Rs C-227/94
Normen:
EG-Vertrag Art. 51; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 46 Abs. 2, Anhang V Nr. 4 Buchstabe a;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1995, I-3301 (Olivieri-Coenen)
EuroAS 1995, 181
Vorinstanzen:
Arondissementrechtbank Amsterdam,

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Besonderheiten bei der Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit - Beschäftigungszeit oder gleichgestellte Zeit - Begriff - Aufgrund eines mit einer privaten Schuleinrichtung geschlossenen Vertrages ausgeübte Tätigkeit als Lehrerin - Einbeziehung - Versicherung während der Beschäftigungszeit in einem vom Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 ausgenommenen Sondersystem - Unbeachtlich

EuGH, Urteil vom 17.10.1995 - Aktenzeichen Rs C-227/94

DRsp Nr. 2000/4542

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Besonderheiten bei der Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit - Beschäftigungszeit oder gleichgestellte Zeit - Begriff - Aufgrund eines mit einer privaten Schuleinrichtung geschlossenen Vertrages ausgeübte Tätigkeit als Lehrerin - Einbeziehung - Versicherung während der Beschäftigungszeit in einem vom Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 ausgenommenen Sondersystem - Unbeachtlich

(E. Olivieri-Coenen gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereiniging)