EuGH - Urteil vom 11.08.1995
Rs C-98/94
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 12 Abs. 2, Art. 46a ; Verordnung (EWG) Nr. 2001/83; Verordnung (EWG) Nr. 1248/92;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1995, I-2559 (Schmidt)
EuroAS 1995, 154
SGb 1996, 118
Vorinstanzen:
Arbeidsrechtbank Antwerpen,

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Leistungen gleicher Art - Persönliche Altersrente und Altersrente, die wegen der Eigenschaft als geschiedener und nicht wiederverheirateter Ehegatte gewährt wird - Leistungen unterschiedlicher Art

EuGH, Urteil vom 11.08.1995 - Aktenzeichen Rs C-98/94

DRsp Nr. 2000/4538

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Leistungen gleicher Art - Persönliche Altersrente und Altersrente, die wegen der Eigenschaft als geschiedener und nicht wiederverheirateter Ehegatte gewährt wird - Leistungen unterschiedlicher Art

(Christel Schmidt gegen Rijksdienst voor Pensioenen) Eine Altersrente, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats aufgrund der von dem Betroffenen in diesem Staat persönlich zurückgelegten Versicherungszeiten gewährt wird, und eine Altersrente, die der Betroffene nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats als geschiedener Ehegatte aufgrund der von dem früheren Ehegatten zurückgelegten Versicherungszeiten erhält, sind keine Leistungen gleicher Art im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 und der Artikel 12 Absatz 2 und 46a dieser Verordnung in der durch die Verordnung Nr. 1248/92 geänderten Fassung.