EuGH - Urteil vom 24.06.1987
Rs 384/85
Normen:
Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1987, 2865 (Clarke)
Vorinstanzen:
Social Security Commissioner, London,

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Artikel 4 Absatz 1 - Unmittelbare Wirkung - Tragweite

EuGH, Urteil vom 24.06.1987 - Aktenzeichen Rs 384/85

DRsp Nr. 2000/4384

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Artikel 4 Absatz 1 - Unmittelbare Wirkung - Tragweite

(Jean Borrie Clarke gegen Chief Adjudication Officer) Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 des Rates über das Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich der sozialen Sicherheit konnte seit dem 23. Dezember 1984 in Anspruch genommen werden, um die Verlängerung der Wirkungen einer mit diesem Artikel 4 Absatz 1 unvereinbaren früheren innerstaatlichen Vorschrift über diesen Zeitpunkt hinaus auszuschließen.