LAG Baden-Württemberg - Beschluß vom 23.12.1983
1 Ta 227/83
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen:
AnwBl 1985, 99
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 14.11.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 465/83

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 23.12.1983 - Aktenzeichen 1 Ta 227/83

DRsp Nr. 2000/3954

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

Bei einer zunächst gegen eine ordentliche und später gegen eine außerordentliche Kündigung erweiterte Klage des selben Arbeitsverhältnisses, erfolgt die Streitwertfestsetzung für jede dieser Klagen unabhängig von einander.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Seinen Nichtabhilfebeschluss vom 14.12.1983 hat das Arbeitsgericht wie folgt begründet:

Vorliegender Beschwerde zugrundeliegender Rechtsstreit wurde zwar durch den im Verfahren 17 Ca 425/83 das die Kündigungsschutzklage des Klägers gegen die Beklagten wegen einer ordentlichen fristgerechten Kündigung erfasste, miterledigt.

Jedoch hatte der Kläger zwei unabhängige Klagen gegen zwei von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen erhoben, die auch im Falle streitiger Entscheidungen zwei Urteile mit jeweils von einander unabhängigen Streitwertfestsetzungen erbracht hätten.