LAG München - Beschluß vom 15.09.1983
7 Ta 49/83
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen:
ARST 1985, 12
EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 24
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 22

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

LAG München, Beschluß vom 15.09.1983 - Aktenzeichen 7 Ta 49/83

DRsp Nr. 2001/5381

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

Der Wert des Gegenstands anwaltlicher Tätigkeit ist auch dann höchstens auf den Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts festzusetzen, wenn mehrere und selbst zu verschiedenen Zeitpunkten ausgesprochene Kündigungen des Arbeitgebers in einem Rechtsstreit angegriffen werden.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen
ARST 1985, 12
EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 24
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 22