I.
Die Beklagte hat das mit den Kläger bestehende Arbeitsverhältnis 4 x gekündigt. Der Kläger hat 4 Kündigungsschutzklagen eingereicht, die das Erstgericht nicht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden hat. Es handelt sich um folgende Verfahren:
4 Ca 2100/88 betreffend Kündigung vom 28.07.1988 zum 15.08.1988.
4 Ca 2101/88 betreffend Kündigung vom 05.08.1988 zum 19.08.1988.
4 Ca 2130/88 betreffend Kündigung vom 10.08.1988 zum 16.08.1988.
4 Ca 2131/88 betreffend Kündigung vom 12.08.1988 zum 16.08.1988.
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