1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 26.09.2018 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
In der Berufungsinstanz streiten die Parteien noch um einen Zahlungsanspruch auf der Grundlage unterschiedlicher Auffassungen zur richtigen Eingruppierung des Klägers für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 28.02.2019.
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