LAG Hamm, vom 06.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 293/53
Tarifvertragsrecht: Geltungsbereich des Gaststättentarifvertrags
BAG, Urteil vom 31.03.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 84/53
DRsp Nr. 2007/23129
Tarifvertragsrecht: Geltungsbereich des Gaststättentarifvertrags
»Der Gaststättentarifvertrag findet auf Werkskantinen auch dann keine Anwendung, wenn sie nicht unmittelbar vom Werk selbst geführt, sondern an eine Organgesellschaft des Unternehmens verpachtet worden sind, vorausgesetzt, daß in dem Pachtvertrag dem Pächter genaue Vorschriften über die Führung gegeben, das Werk sich auch eine weitgehende Kontrolle vorbehalten hat.«