TVöD BT-V TVöD BT-V
Stand: 13.09.2005
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TVöD BT-V Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Verwaltung

Einführung

TVöD BT-V ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Verwaltung )

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits und andererseits wird Folgendes vereinbart: B. Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)