BSG - Urteil vom 07.09.1989
5 RJ 28/89
Normen:
RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 1 ;

Überbrückung der Zeit zwischen Kriegsgefangenschaft und Arbeitslosigkeit durch ein Arbeitsverhältnis in Großbritannien

BSG, Urteil vom 07.09.1989 - Aktenzeichen 5 RJ 28/89

DRsp Nr. 1999/6937

Überbrückung der Zeit zwischen Kriegsgefangenschaft und Arbeitslosigkeit durch ein Arbeitsverhältnis in Großbritannien

1. Als Wiedereingliederung in Beruf und Arbeit, durch die der unverschuldete, kriegsbedingte Verlust von Beitragszeiten mit einer gewissen Dauerwirkung beendet worden ist, kann die Aufnahme einer elf Monate dauernden zivilen Beschäftigung nach Beendigung der Kriegsgefangenschaft in England mit Unterbringung weiterhin im Lager und Beschränkungen in der Freizügigkeit nicht verstanden werden (Anschluß an BSG vom 4.5.1976 - 1 RA 49/75 = SozR 2200 § 1251 Nr. 21). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 1 ;