EuGH - Urteil vom 13.07.1995
Rs C-341/93
Normen:
EuGVÜ (Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968)Art. 6 Nr. 3;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1995, I-2953 (Danvaern Production)
EuZW 1995, 639
EWS 1995, 310
IPRax 1997, 114
IStR 1995, 402
NJW 1996, 42
WiB 1995, 1019
WM 1995, 2161
ZZP 1996, 373
Vorinstanzen:
Vestre Landret,

Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Widerklage - Begriff - Antrag auf gesonderte Verurteilung des Hauptklägers - Verteidigungsmittel, das in der Aufrechnung einer Forderung des Beklagten gegen eine Forderung des Klägers besteht - Ausschluß

EuGH, Urteil vom 13.07.1995 - Aktenzeichen Rs C-341/93

DRsp Nr. 2000/4534

Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Widerklage - Begriff - Antrag auf gesonderte Verurteilung des Hauptklägers - Verteidigungsmittel, das in der Aufrechnung einer Forderung des Beklagten gegen eine Forderung des Klägers besteht - Ausschluß

(Danvaern Production A/S gegen Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co)