Übereinstimmende Erklärung der Ehegatten iS. von Art. 2 § 18 Abs. 3 ArVNG
BSG, Urteil vom 16.11.1989 - Aktenzeichen 5 RJ 71/88
DRsp Nr. 1999/6868
Übereinstimmende Erklärung der Ehegatten iS. von Art. 2 § 18 Abs. 3ArVNG
1. Auch in den Fällen, in denen der Ehegatte aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage gewesen ist, seinerseits eine inhaltlich deckungsgleiche Erklärung abzugeben, reicht die Abgabe einer Erklärung durch einen der Ehegatten allein nicht aus. Eine ausfüllungsbedürftige Lücke, die sich auf derartige Fälle beziehen und vom Revisionsgericht geschlossen werden könnte, ist in Art. 2 § 18 Abs. 3ArVNG nicht vorhanden (vgl. BSG vom 6.9.1989 5 RJ 70/88). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]