1. Umstritten ist, ob Unfallasten aus dem Betrieb der ehemals Städtischen Krankenanstalten Düsseldorf von der Klägerin als Eigenunfallversicherungsträger (
Der im Jahre 1986 verstorbene Versicherte H. (H.) erlitt im Dezember 1956 einen Arbeitsunfall, für dessen Folgen ihm die Klägerin Verletztenrente gewährte. Die Beigeladene war bis zum Jahre 1954 als Krankenschwester in den Städtischen Krankenanstalten Düsseldorf tätig und bezieht von der Klägerin seit Juni 1966 wegen einer Berufskrankheit Verletztenrente.
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