Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Coburg vom 19. Oktober 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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