Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.12.2017 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 06.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.02.2017 verurteilt, der Klägerin 315,19 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu einem Siebtel. Die Revision wird nicht zugelassen.
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