Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen- Bremen vom 17. November 2021 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Im Streit steht die Übernahme von Kosten für Leistungen der häuslichen Krankenpflege für die Zeit vom 16.2. bis 7.7.2016.
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