BSG - Urteil vom 07.12.1989
12 RK 19/87
Normen:
RVO § 165 Abs. 1 Nr. 2, § 165 Abs. 5 S. 1, § 173a Abs. 2 S. 2, § 173b Abs. 1 S. 2; SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 4 ; SGG § 55 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 66, 124
NJW 1991, 1565

Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen Nichtbestehen von Krankenversicherungspflicht

BSG, Urteil vom 07.12.1989 - Aktenzeichen 12 RK 19/87

DRsp Nr. 1999/6849

Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen Nichtbestehen von Krankenversicherungspflicht

1. Bei einer Erhöhung des regelmäßigen Jahresarbeitsverdienstes, die nicht rückwirkend vereinbart wurde, wurde die Jahresarbeitsverdienstgrenze für die Krankenversicherungspflicht von Angestellten mit Beginn des Zeitraums überschritten, für den das erhöhte Entgelt erstmals zu zahlen war (Fortführung von BSG vom 25.2.1966 3 RK 53/63 = BSGE 24, 262; vgl. jetzt § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 SGB 5).2. Für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens von Krankenversicherungspflicht, nachdem die Krankenkasse den Kläger zuvor entsprechend seinem Hilfsantrag von der Krankenversicherungspflicht befreit hatte, besteht ein Rechtsschutzinteresse. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 165 Abs. 1 Nr. 2, § 165 Abs. 5 S. 1, § 173a Abs. 2 S. 2, § 173b Abs. 1 S. 2;