Übersicht über die Regelungsgegenstände einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Übersicht Regelungsgegenstände

 

 

Betriebsvereinbarung Kurzarbeit

Aufgaben

Inhalt

Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter des Betriebs . mit Ausnahme der leitenden Angestellten, der Auszubildenden und des mit der Ausbildung beauftragten Personals.

Zielsetzung

Ziel der Einführung von Kurzarbeit ist es, Entlassungen durch Reduzierung der Arbeitszeit zu vermeiden.

Keine Fremdvergabe von Aufträgen

Verpflichtung des Arbeitgebers, die Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen während der Kurzarbeit und für einen Zeitraum von . Monaten danach zu unterlassen, sofern eine Auftragserledigung durch den Betrieb möglich ist.

Betroffene Bereiche

Ganzer Betrieb oder Betriebsabteilungen sowie Beginn und Ende der Kurzarbeitsphase:

Im Zeitraum vom . bis . wird in folgenden Betriebsabteilungen . Kurzarbeit eingeführt.

Festlegung des betroffenen Personenkreises

Namensliste; ggf. Neufestlegung jede Woche/alle zwei Wochen, um die Lasten der Kurzarbeit gerechter zu verteilen

Umfang

Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit:

Während der Kurzarbeitsphase wird die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit von . Stunden auf . Stunden abgesenkt.

Keine Einrechnung von Feiertagen

An Feiertagen wird grundsätzlich keine Kurzarbeit durchgeführt.

Zeitliche Lage des Arbeitsausfalls