Übersicht Regelungsgegenstände |
Betriebsvereinbarung Kurzarbeit |
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Aufgaben |
Inhalt |
Geltungsbereich |
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter des Betriebs . mit Ausnahme der leitenden Angestellten, der Auszubildenden und des mit der Ausbildung beauftragten Personals. |
Zielsetzung |
Ziel der Einführung von Kurzarbeit ist es, Entlassungen durch Reduzierung der Arbeitszeit zu vermeiden. |
Keine Fremdvergabe von Aufträgen |
Verpflichtung des Arbeitgebers, die Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen während der Kurzarbeit und für einen Zeitraum von . Monaten danach zu unterlassen, sofern eine Auftragserledigung durch den Betrieb möglich ist. |
Betroffene Bereiche |
Ganzer Betrieb oder Betriebsabteilungen sowie Beginn und Ende der Kurzarbeitsphase: Im Zeitraum vom . bis . wird in folgenden Betriebsabteilungen . Kurzarbeit eingeführt. |
Festlegung des betroffenen Personenkreises |
Namensliste; ggf. Neufestlegung jede Woche/alle zwei Wochen, um die Lasten der Kurzarbeit gerechter zu verteilen |
Umfang |
Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit: Während der Kurzarbeitsphase wird die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit von . Stunden auf . Stunden abgesenkt. |
Keine Einrechnung von Feiertagen |
An Feiertagen wird grundsätzlich keine Kurzarbeit durchgeführt. |
Zeitliche Lage des Arbeitsausfalls |
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