Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Februar 2016 - 7 Sa 626/15 - teilweise aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22. Mai 2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.110,76 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz haben der Beklagte zu 82 vH und der Kläger zu 18 vH zu tragen.
Die Kosten der Berufung haben der Beklagte zu 88 vH und der Kläger zu 12 vH zu tragen.
Die Kosten der Revision hat der Beklagte zu tragen.
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