BAG - Urteil vom 20.03.2018
3 AZR 373/16
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 1b Abs. 1 S. 3; BetrAVG § 2 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 2; BetrAVG § 7 Abs. 4 S. 1; BetrAVG § 19 Abs. 3; BetrAVG § 30f Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 2; SGB VI § 235 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 11.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 626/15
ArbG Köln, vom 22.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 7883/14

Umfang der Insolvenzsicherung durch den Pension-Sicherung-VereinAbsicherung eines während der ersten 6 Monate des Altersruhestands unter Anrechnung der Betriebsrente gezahlten monatlichen Entgelts

BAG, Urteil vom 20.03.2018 - Aktenzeichen 3 AZR 373/16

DRsp Nr. 2018/8430

Umfang der Insolvenzsicherung durch den Pension-Sicherung-Verein Absicherung eines während der ersten 6 Monate des Altersruhestands unter Anrechnung der Betriebsrente gezahlten monatlichen Entgelts

Gewährt ein Arbeitgeber während der ersten sechs Monate des Altersruhestands seinen Arbeitnehmern ein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente, stellt dies eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung dar, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterliegt.

Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Februar 2016 - 7 Sa 626/15 - teilweise aufgehoben.

Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22. Mai 2015 - 19 Ca 7883/14 - teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.110,76 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz haben der Beklagte zu 82 vH und der Kläger zu 18 vH zu tragen.

Die Kosten der Berufung haben der Beklagte zu 88 vH und der Kläger zu 12 vH zu tragen.

Die Kosten der Revision hat der Beklagte zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § Abs. S. 3;