BVerfG - Beschluß vom 20.12.1962
2 BvR 612/62
Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2 ; GVG § 63 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BVerfGE 15, 245
AP Nr. 13 zu Art. 101 GG
MDR 1963, 194
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 23.02.1963 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ls 30/61
OLG Celle, vom 27.09.1962 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ss 228/62

Umfang der Schutzwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

BVerfG, Beschluß vom 20.12.1962 - Aktenzeichen 2 BvR 612/62

DRsp Nr. 1995/8874

Umfang der Schutzwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht dadurch verletzt, daß ein Wechsel in der Besetzung einer Strafkammer unter Verstoß gegen § 63 Abs. 2 GVG zustande kommt, da das Grundrecht nur vor Willkür, nicht aber vor Irrtum Schutz bietet.

Normenkette:

GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2 ; GVG § 63 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

1. Der Beschwerdeführer ist durch Urteil der 1. großen Strafkammer - Jugendkammer - des Landgerichts Hannover vom 23. Februar 1962 unter anderem zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sein Verteidiger begründete die Revision auch mit der Rüge vorschriftswidriger Besetzung der Jugendkammer. Das Oberlandesgericht Celle hat die Revision durch Urteil vom 27. September 1962 verworfen.

2. Den Akten des Ausgangsverfahrens ist zu entnehmen: Durch Anordnung des Präsidiums des Landgerichts Hannover vom 8. Februar 1962 "gemäß §§ 63, 64 GVG. Anlaß: Ausbildung der Gerichtsassessoren« ist ab 12. Februar 1962 der Gerichtsassessor G. der Strafkammer 1 zugeteilt worden (wobei er gleichzeitig aus einer Zivilkammer auszuscheiden hatte). In dieser Anordnung wird außerdem der Austausch des Gerichtsassessors M. und eines dritten Gerichtsassessors bestimmt.