LAG Köln - Urteil vom 11.12.2019
11 Sa 247/19
Normen:
TzBfG § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 963/18

Umfang des Beschäftigungsanspruchs eines angestellten Englisch-LehrersAnspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Aufstockungsverlangens

LAG Köln, Urteil vom 11.12.2019 - Aktenzeichen 11 Sa 247/19

DRsp Nr. 2020/14066

Umfang des Beschäftigungsanspruchs eines angestellten Englisch-Lehrers Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Aufstockungsverlangens

1. Beantragt ein angestelter Englisch-Lehrer, seinen Arbeitsvertrag von zehn auf 20 Arbeitsstunden pro Woche zu erhöhen und bezieht er sich dabei auf die Ausschreibung einer offenen Stelle, so ist der Arbeitgeber nicht zum Schadensersatz wegen Zurückweisung des Aufstockungsverlangens verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer die Anforderungen des Stellenprofils (hier: Befähigung zum Lehramt) nicht erfüllt hat. 2. Die Weisung des Arbeitgebers, wonach ein Englisch-Lehrer, der bislang im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen stets im regulären Unterricht, und zwar auch im berufsübergreifenden oder berufsbezogenen Lernbereich eingesetzt wurde, nur noch im Differenzierungsbereich im Fach Englisch zu unterrichten, entspricht nicht billigem Ermessen, wenn es sich bei letzterem Einsatz ausschließlich um eine Tätigkeit in einem sog. Selbstlernzentrum handelt.

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.03.2019 - 19 Ca 963/18 - unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger als Englischlehrer auch im berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Lernbereich zu beschäftigen.