BSG - Urteil vom 14.03.1989
10 RAr 1/88
Normen:
AFG § 186a Abs. 1 S. 1, § 75 Abs. 1 Nr. 3, § 76 Abs. 2 S. 2; BaubetrV 1980 § 1 Abs. 2 Nr. 31 ;

Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung

BSG, Urteil vom 14.03.1989 - Aktenzeichen 10 RAr 1/88

DRsp Nr. 1999/6790

Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung

1. Wenn für die von einem Betrieb angebotenen Arbeiten zwar technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden können, die Bautätigkeit sich aber deshalb nicht beleben läßt, weil die Auftraggeber die Vergabe solcher Arbeiten in den Wintermonaten auf die dringend notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten beschränken, so ist der Betrieb nicht förderungsfähig und damit nicht zur Produktiven Winterbauförderung umlagepflichtig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 186a Abs. 1 S. 1, § 75 Abs. 1 Nr. 3, § 76 Abs. 2 S. 2; BaubetrV 1980 § 1 Abs. 2 Nr. 31 ;