LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.09.2019
2 Sa 1289/19
Normen:
ArbGG § 69 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 44 Ca 2423/19

Unangemessenheit behaupteter Vergütung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.09.2019 - Aktenzeichen 2 Sa 1289/19

DRsp Nr. 2019/17182

Unangemessenheit behaupteter Vergütung

Der Kläger muss für die Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung im Rahmen seiner Darlegungs- und Beweislast einen Vergleich zwischen der Vergütung für seine behauptete Arbeitsleistung und der tatsächlich gezahlten Vergütung vornehmen. Der Verzicht auf den Erhalt einer Zahlung zwecks Unterstützung des Kindes stellt einen anzurechnenden Sachbezug dar.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.05.2019 - 44 Ca 2423/19 - wird mit der Maßgabe auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Rechtsstreit in Höhe von 1.219,53 EUR erledigt ist.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 69 Abs. 2;

Tatbestand: