Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.11.2020 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Eingliederungsbescheid des Antragsgegners.
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