BSG - Urteil vom 01.03.1989
2/9b RU 56/87
Normen:
RVO § 606, § 611 Abs. 2, § 618a; UVAbfV 2 § 1, § 3 S. 1, § 10 Abs. 1 S. 1, § 10 Abs. 1 S. 2;

Unbillige Härte iS. des § 10 Abs. 1 S. 2 der Zweiten Verordnung über die Abfindungen für Unfallrenten vom 10.02.1928

BSG, Urteil vom 01.03.1989 - Aktenzeichen 2/9b RU 56/87

DRsp Nr. 1999/6794

Unbillige Härte iS. des § 10 Abs. 1 S. 2 der Zweiten Verordnung über die Abfindungen für Unfallrenten vom 10.02.1928

1. Unter "unbillige Härte" i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 der 2. UV-AbfindungsVO können nur solche Umstände gemeint sein, die nicht oder jedenfalls nicht ausschließlich unter Satz 1 der genannten Vorschrift zu subsumieren sind, denen aber ein solches Maß an Bedeutung zukommt, daß es der Verordnungsgeber für gerechtfertigt gehalten hat, anstelle des in § 10 Abs. 1 Satz 1 der 2. UV-AbfindungsVO der Verwaltung zugebilligten Ermessens dem Verletzten einen Rechtsanspruch auf Wiederbewilligung der abgefundenen Rente zuzubilligen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 606, § 611 Abs. 2, § 618a; UVAbfV 2 § 1, § 3 S. 1, § 10 Abs. 1 S. 1, § 10 Abs. 1 S. 2;