BSG - Urteil vom 05.10.1995
2 RU 36/94
Normen:
RVO § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c § 548 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BB 1996, 1391
SozR 3-2200 § 539 Nr. 33
AuA 1996, 364

Unfallversicherungsschutz bei der Sportausübung eines Rehabilitanden in einem Berufsförderungswerk

BSG, Urteil vom 05.10.1995 - Aktenzeichen 2 RU 36/94

DRsp Nr. 1996/19445

Unfallversicherungsschutz bei der Sportausübung eines Rehabilitanden in einem Berufsförderungswerk

Für die Sportausübung eines Rehabilitanden in einem Berufsförderungswerk gelten die für den Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport entwickelten Grundsätze entsprechend (Bestätigung von BSG vom 20.1.1987 2 RU 12/86 = SozR 2200 § 539 Nr. 118). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c § 548 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Streitig ist, ob dem Kläger für die Folgen eines Sportunfalles während eines internatsmäßigen Aufenthaltes in einem Berufsförderungswerk (BFW) Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen.

Der Kläger nahm seit dem 21. August 1990 an einer von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte getragenen Fortbildungsmaßnahme im BFW E mit internatsmäßiger Unterbringung teil. Das vom BFW seinen Schülern für die unterrichtsfreie Zeit zur Verfügung gestellte Sportangebot in sachlicher und personeller Hinsicht nutzte der Kläger nahezu täglich für ein bis eineinhalb Stunden, wobei er zwischen Tischtennisspielen, Standfahrradfahren und Tennisspielen wechselte.