BSG - Urteil vom 27.07.1989
2 RU 3/89
Normen:
RVO § 548 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NJW 1990, 70

Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

BSG, Urteil vom 27.07.1989 - Aktenzeichen 2 RU 3/89

DRsp Nr. 1999/6974

Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

1. Ein Versicherter, der während einer Dienstreise bei einem auch sonst regelmäßig durchgeführten Saunabesuch verunglückt, steht nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen
NJW 1990, 70