Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung, Mangel der Zustellung
BSG, Urteil vom 26.10.1989 - Aktenzeichen 12 RK 21/89
DRsp Nr. 1999/6896
Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung, Mangel der Zustellung
1. Auch bei einem Bescheid, der nur bekanntgegeben zu werden braucht, ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, nach der binnen eines Monats nach "Zustellung" Widerspruch eingelegt werden kann, ist, nicht unrichtig, wobei die Widerspruchsfrist dann jedoch erst von dem Zeitpunkt an läuft, zu dem der Bescheid nach Verwaltungszustellungsrecht zugestellt wird oder als zugestellt gilt.
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