I. Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers gegen den Beschluss des Landgerichts Zwickau vom 20.10.2020 wird zurückgewiesen.
II. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Beschwerdewert wird auf bis zu 3500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Verfügungskläger (Kl.) ist Rechtsanwalt mit Zulassung in B....... Er begehrt die Unterlassung einer vom Verfügungsbeklagten (Bekl.) gegenüber einem Dritten im Rahmen eines Whats-App Chats aufgestellten Äußerung. Im Zusammenhang mit einer vom Kläger gegen die Lebensgefährtin des Beklagten erhobenen Strafanzeige wegen Betruges hatte sich dieser ausweislich der Antragsschrift
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