Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers gegen den Beschluss des Landgerichts Stadt1 - einstweilige Verfügung - vom XX.XX.2018 - Az. ... - wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf € 19.000,-- festgesetzt.
I.
Der Verfügungskläger (nachfolgend Kläger) begehrt den Erlass einer einstweiligen Verfügung - gerichtet auf Unterlassung der Behauptung und/oder Verbreitung einer Vielzahl von Äußerungen, die die Verfügungsbeklagte (nachfolgend Beklagte) in dem als Anlage ASt. 1 vorgelegten "Protokoll zu Misshandlungen" aufgestellt hatte, das sie als Anlage in einer an ihre Schwester gerichteten Whatsapp am XX.XX.2018 mit der Bitte um Weiterleitung an die gemeinsame Mutter übermittelt hatte.
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