Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 23. März 2012 -
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. März 2014 -
Die Sache wird an das Landgericht Hamburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
2.Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die zivilgerichtliche Untersagung der Erwähnung einer lange zurückliegenden Verfehlung eines öffentlich bekannten Unternehmers in einem Pressebericht.
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