I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 14. Februar 2019 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.134,80 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
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