Das Rechtsschutzgesuch des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 16. Juni 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Verrechnung einer Nachforderung der Beigeladenen zu 2. von rückständigen Beiträgen mit seiner monatlich gezahlten Rente durch die Beklagte.
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