BAG - Urteil vom 23.02.1989
8 AZR 421/87
Normen:
BAT §§ 16, 48 ; BUrlG § 13 ;
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 23.03.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1294/86
ArbG Bonn, vom 31.10.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1366/86

Urlaub: Unmöglichkeit der Erfüllung an einem gesetzlichen Feuertag

BAG, Urteil vom 23.02.1989 - Aktenzeichen 8 AZR 421/87

DRsp Nr. 2001/14879

Urlaub: Unmöglichkeit der Erfüllung an einem gesetzlichen Feuertag

1. Der Urlaubsanspruch ist ein durch das Bundesurlaubsgesetz bzw. durch einen Tarifvertrag bedingter Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den Arbeitspflichten für die Urlaubsdauer befreit zu werden, die aufgrund des Arbeitsverhältnisses bestehen. Die Urlaubserfüllung ist daher unmöglich, wenn die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers bereits aus anderen Gründen suspendiert ist. 2. Dies trifft z. B. an den gesetzlichen Feiertagen zu. Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ist dann bereits kraft Gesetzes suspendiert, eine Urlaubserfüllung an diesen Tagen ist daher unmöglich.

Normenkette:

BAT §§ 16, 48 ; BUrlG § 13 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist bei den Stadtwerken der Beklagten als Fahrdienstleiter im Schichtdienst beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) kraft Tarifbindung anzuwenden.

§ 16 BAT i. d. F. des 53. Änderungs-TV vom 12. Dezember 1984 lautet u. a.:

"§ 16 Arbeitszeit an Samstagen und Vorfesttagen

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