Die Parteien streiten um die Aufhebung eines Wettbewerbsverbotes.
Die Klägerin war seit dem 1. September 1984 bei der Beklagten, die eine Bauunternehmung sowie ein Gebäudereinigungsunternehmen betreibt, als kaufmännische Angestellte beschäftigt. In dem schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag war ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Nach diesem verpflichtete sich die Klägerin, für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein. Die Beklagte war verpflichtet, für die Dauer eines Jahres die Hälfte des im letzten Jahr bezogenen Gehaltes zu zahlen. Ferner heißt es in dem Vertrag:
"Mündliche Abreden oder Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform."
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|