Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 05. September 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.741,64 Euro brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16. März 2019.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger zu 1 % und die Beklagte zu 99 %.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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