LG München I, vom 01.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 12884/15
OLG München, vom 21.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 19 U 2625/16
Ursächlichkeit des Prospektfehlers auch ohne Kenntnisnahme des Prospekts durch den Anleger für die Anlageentscheidung bei Verwendung des Prospekts entsprechend dem Vertriebskonzept der Fondsgesellschaft von den Anlagevermittlern als Arbeitsgrundlage; Hinweis des Anlegers auf andere als die im Prospekt genannten Risiken; Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen wegen der Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens durch einen Vertreter, Dritten oder Sachwalter
BGH, Urteil vom 17.07.2018 - Aktenzeichen II ZR 13/17
DRsp Nr. 2018/10921
Ursächlichkeit des Prospektfehlers auch ohne Kenntnisnahme des Prospekts durch den Anleger für die Anlageentscheidung bei Verwendung des Prospekts entsprechend dem Vertriebskonzept der Fondsgesellschaft von den Anlagevermittlern als Arbeitsgrundlage; Hinweis des Anlegers auf andere als die im Prospekt genannten Risiken; Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen wegen der Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens durch einen Vertreter, Dritten oder Sachwalter
a) Es entspricht der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler auch ohne Kenntnisnahme des Prospekts durch den Anleger für die Anlageentscheidung ursächlich wird, wenn der Prospekt entsprechend dem Vertriebskonzept der Fondsgesellschaft von den Anlagevermittlern als Arbeitsgrundlage verwendet wird, weil dann die Anleger auf andere als die im Prospekt genannten Risiken nicht hingewiesen werden konnten (Festhaltung an BGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 - II ZR 21/06, ZIP 2008, 412 Rn. 17).
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