Die Berufung des Klägers gegen das Teilanerkenntnis- und Endurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.01.2020 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Personalgestellung des Klägers.
Wegen des erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien einschließlich ihrer Rechtsansichten wird auf den nicht angegriffenen Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Bezug genommen und verwiesen.
Das Arbeitsgericht hat mit Teilanerkenntnis- und Endurteil vom 22.01.2020 den vorliegend noch interessierenden Antrag des Klägers festzustellen, dass die von der Beklagten durchgeführte Gestellung des Klägers an die A.-F.-Kliniken Service GmbH rechtswidrig ist, abgewiesen. Wegen der Begründung des Arbeitsgerichts wird auf seine Entscheidungsgründe unter B I. und II. Bezug genommen und verwiesen.
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