Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Die Beschwerdeführerin vertritt als Gewerkschaft die Interessen von Cockpitbesatzungsmitgliedern deutscher Flugbetriebe. Sie wendet sich gegen eine arbeitsgerichtliche Entscheidung in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, durch die ihr untersagt wurde, eine Streikmaßnahme durchzuführen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|