LSG Baden-Württemberg, vom 08.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 3904/15
SG Mannheim, vom 25.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 3267/13
Verfassungsmäßigkeit des fehlenden Rechts auf Erstattung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor Erreichen der RegelaltersgrenzeTätigkeit als selbstständiger RechtsanwaltWeiter gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum im Bereich der gewährenden StaatstätigkeitVermeidung willkürlicher Privilegierungen und DiskriminierungenBenachteiligungsverbot
BSG, Urteil vom 06.09.2017 - Aktenzeichen B 13 R 4/17 R
DRsp Nr. 2017/15578
Verfassungsmäßigkeit des fehlenden Rechts auf Erstattung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor Erreichen der RegelaltersgrenzeTätigkeit als selbstständiger RechtsanwaltWeiter gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum im Bereich der gewährenden StaatstätigkeitVermeidung willkürlicher Privilegierungen und DiskriminierungenBenachteiligungsverbot
Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtige Personen, die mit früheren Pflichtbeiträgen die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben, keinen Anspruch auf Beitragserstattung vor Erreichen der Regelaltersgrenze haben.
1. Die Regelung über die Möglichkeit zur vorzeitigen Beitragserstattung in § 210 Abs. 1aSGB VI verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.2. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber bei Nichterfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Kalendermonaten versicherungsfreien und von der Versicherungspflicht befreiten Personen einen Anspruch auf vorzeitige Beitragserstattung einräumt, diesen hingegen von vornherein nicht versicherungspflichtigen Personen versagt und sie stattdessen auf eine Beitragserstattung erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze verweist.3. Hierin liegt weder ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1GG noch gegen Art. 14 Abs. 1GG.
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