BSG - Urteil vom 02.08.2017
B 6 KA 3/17 R
Normen:
SGB X § 31; SGB V § 87b;
Fundstellen:
NZS 2020, 644
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 08.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KA 40/14
SG Kiel, vom 12.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 376/10

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenRechtmäßigkeit der Honorarverteilung für unterdurchschnittlich abrechnende urologische Praxen im Bereich der KÄV Schleswig-Holstein

BSG, Urteil vom 02.08.2017 - Aktenzeichen B 6 KA 3/17 R

DRsp Nr. 2017/17854

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung für unterdurchschnittlich abrechnende urologische Praxen im Bereich der KÄV Schleswig-Holstein

1. Der Vergütungsanspruch des Vertragsarztes ist grundsätzlich auf die angemessene und leistungsgerechte Teilhabe an der von den Krankenkassen an seine KÄV entrichteten MGV entsprechend Art und Umfang der von ihm erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe der geltenden Verteilungsregelungen begrenzt. 2. Für eine Verpflichtung der Vertragspartner auf Bundesebene, die Kostenstrukturen kleinerer Praxen unabhängig von Fragen der Sicherstellung der Versorgung besonders zu berücksichtigen, gibt es keine Grundlage. 3. Nach ständiger Rechtsprechung müssen umsatzmäßig unterdurchschnittliche Praxen allerdings die Möglichkeit haben, durch Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen. 4. Der Vertragsarzt muss die Chance haben, durch Qualität und Attraktivität seiner Behandlung oder auch durch eine bessere Organisation seiner Praxis neue Patienten für sich zu gewinnen und so legitimer Weise seine Position im Wettbewerb mit den Berufskollegen zu verbessern.