I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 23. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 54.046,17 EUR festgesetzt.
I.
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